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Sie sind Unternehmer und müssen sich auf dem Markt behaupten – Recht haben und Recht bekommen sind manchmal zwei Paar Schuhe. Die IHK bietet Unternehmen Informationen und Auskünfte bei juristischen Fragen. Wettbewerbsrechtliche Differenzen zwischen Unternehmen lassen sich auch außergerichtlich schlichten. Dabei hilft die Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten der IHK bei juristischen Fragen aus vielen Bereichen wirtschaftlicher Betätigung. Sie zeigt Wege außergerichtlicher und gerichtlicher Streitbelegung auf. Die Industrie- und Handelskammer informiert die Wirtschaft über die Folgen neuer Gesetze aus Düsseldorf, Berlin oder Brüssel und setzt sich für eine wirtschaftspolitisch vernünftige Gesetzgebung ein. Die IHK benennt öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in Fachgebieten der Wirtschaft. Außerdem berät sie Unternehmen bei der Eintragung ins Handelsregister und bezieht Stellung in gewerberechtlichen Grundsatz- und Genehmigungsfragen.
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